Veranstaltung: | Mitgliederversammlung KV Leverkusen 7.11.2023 |
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Antragsteller*in: | Markus Holzapfel |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.09.2023, 15:41 |
Satzungänderung: Entsendung einer stimmberechtigten Person durch die GJ Leverkusen in den Vorstand
Satzungstext
Hintergrund:
Die GRÜNE JUGEND Lev-RheinBerg hat sich aufgelöst. Im Anschluss daran wurde die
GRÜNE JUGEND Leverkusen neu gegründet. Es gilt daher, in unserer Satzung die
neue GJ aufzunehmen, damit diese auch in Zukunft eine Vertretung in den Vorstand
entsenden kann.
§10 Abs 2
BISHER:
Vorstand
Dem Vorstand gehören mindestens drei Mitglieder gleichberechtigt an, er
muss quotiert besetzt sein. Darüber hinaus hat die GRÜNE JUGEND Lev-
RheinBerg das Recht, eine Person, die Mitglied der GRÜNEN JUGEND und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, für jeweils ein Jahr als stimmberechtige*n
Delegierte*n in den Vorstand zu entsenden. Diese muss von der
Mitgliederversammlung bestätigt werden. Außerdem kann der Vorstand durch
die Wahl von Beisitzer*innen erweitert werden.
NEU:
Vorstand
Dem Vorstand gehören mindestens drei Mitglieder gleichberechtigt an, er
muss quotiert besetzt sein. Darüber hinaus hat die GRÜNE JUGEND Leverkusen
das Recht, eine Person, die Mitglied der GRÜNEN JUGEND und von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN ist, für jeweils ein Jahr als stimmberechtige*n Delegierte*n
in den Vorstand zu entsenden. Diese muss von der Mitgliederversammlung
bestätigt werden. Außerdem kann der Vorstand durch die Wahl von
Beisitzer*innen erweitert werden.
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